Ab dem 22.11.2022:
Neue Gebührenverordnung für Tierärzte
Liebe Tierbesitzer*innen,
vielleicht haben Sie es bereits gelesen oder gehört?!
Der Bundesrat hat die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) final verabschiedet und die neue GOT tritt am 22. November 2022 in Kraft.
Die Anpassung bedeutet für Sie als Tierbesitzer*innen natürlich in erster Linie eine Steigerung der Behandlungskosten und sie kommt leider aktuell zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt, in Anbetracht der aktuellen Situation mit Inflation, steigenden Energiepreisen und der bei allen angespannten finanziellen Lage. Dies ist uns bewusst. Dennoch müssen auch wir unsere Preise entsprechend anpassen. §5 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung des 1-fachen Gebührensatzes grundsätzlich nicht zulässig ist (und auch in den letzten Jahren nicht war).
Die Zeiten zwischen Tierarzt James Herriott („der Doktor und das liebe Vieh“) und der modernen Tiermedizin haben sich geändert. Digitales Röntgen, hausinterne Blutanalysen, Dentalbehandlungen und Alters-Vorsorgeuntersuchungen sind nur einige Beispiele dafür, dass gerade im Haustierbereich Tiermedizin dem Niveau der Humanmedizin sehr nah ist. Das ist nicht verwunderlich, schließlich gehören Haustiere auch immer mehr zur Familie. Daher steigen, wie in der Humanmedizin, auch die Kosten in der Tiermedizin stetig.
Die GOT ist zuletzt im Jahre 1999 – also vor mehr als 20 Jahren – umfassend geändert worden, eine Überarbeitung war überfällig. Die Anpassung der Gebührensätze erfolgte auf wissenschaftlicher Basis: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte die Durchführung einer umfassenden Studie beauftragt. Die Studie hat ergeben, dass die einfachen Gebühren der GOT nicht mehr ausreichen. Die neue Verordnung passt die Honorierung tierärztlicher Leistungen deshalb an den modernen veterinärmedizinischen Erkenntnisstand an. Darüber hinaus werden den Gebührensätzen die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis zugrunde gelegt. Und schlussendlich geht es vor allem auch darum, Mitarbeiter:innen fair und angemessen zu bezahlen. (Zudem müssen die Voraussetzungen für eine Zukunft mit flächendeckender tierärztlicher Versorgung (inkl. Notdienst) geschaffen werden (Stichwort Fachkräftemangel und Kollaps des tierärztlichen Notdienstes).
Artikel Süddeutsche Zeitung:
Artikel Tierklinik Ismaning:
Notaufnahme: Lebensgefahr geht vor
Insgesamt steigen die Gebühren für bestimmte Leistungen spürbar. „Das ist aber teuer!“ – Das ist ein Satz, der in jeder tierärztlichen Praxis an der Anmeldung zum Arbeitsalltag gehört. Immer wieder kollidieren hier die medizinischen Optionen der Tierarztpraxis mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten oder auch Vorstellungen der Tierhalter:innen. Wer sich für ein Haustier entscheidet, muss sich darauf entsprechend vorbereiten.
Bitte beugen Sie rechtzeitig für den Fall der „Felle“ vor, denn oft fehlt, sei es für eine Operation oder ein zu behandelndes chronisches Leiden, die ausreichende finanzielle Rücklage.
Hierbei können Tierkrankenversicherungen Sie unterstützen, damit Ihre Lieblinge, auch zukünftig, die bestmögliche tiermedizinische Versorgung erhalten. Die skandinavischen Länder und auch England sind uns diesbezüglich weit voraus.
Eine immer anzuratende reine OP-Versicherung bildet die Basis, deckt aber, wie der Name sagt, nur die OP-Kosten ab - je nach Versicherung evtl. auch die stationäre Nachversorgung. Aufgrund der deutlich anwachsenden Kosten über den kompletten Leistungsbereich, also auch durch neue Gebührensätze für Impfungen, Laboruntersuchungen etc. könnte sich eine Vollschutz-Tierversicherung schnell lohnen. Auch Atemwegs- bzw. Magen-Darm-Infekte und ähnliche werden zukünftig höhere Behandlungskosten verursachen, vor allem auch wenn das Tier ein paar Tage stationär untergebracht werden muss.
Liegt ein Notfall vor, so ist man gerade während der Notdienstzeiten schnell bei einem hohen 4-stelligen Behandlungsaufwand.
Bitte sorgen Sie bereits HEUTE vor!
Einen guten Übersichtsartikel des Kollegen Dr. Klaus Sommer zu diesem Thema können Sie hier sehen:
Die Gebühren beim Tierarzt steigen –
Ist eine Tierkrankenversicherung die Lösung?
und hier der Link zum Heft der Stiftung Warentest zum Thema Tierkrankenversicherungen:
Hundekrankenversicherung –
OP- und Vollschutz im Vergleich
Haben Sie Bedenken, dass Sie die fälligen Rechnungen nicht leisten können, dann sprechen Sie uns bitte VOR der Behandlung an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
Auch eine Tierarztpraxis ist ein Wirtschaftsunternehmen, denn sowohl die Tierärzte als auch die Tiermedizinischen Fachangestellten müssen von dem Erlös leben. Aber natürlich ist jeder von uns bemüht, das Beste für Ihr Tier zu ermöglichen. Haben Sie Fragen zu dem Thema? Dann sprechen Sie uns an!
Dr. Constanze und Dr. Christian Aigner
und das gesamte Team der Tierarztpraxis
Weitere Informationen zur Gebührenverordnung, der Anpassung der GOT und ihre Hintergründe finden Sie zudem unter folgenden Links:
Bundesverband praktizierender Tierärzte –
Tierärztliche Gebühren
08084 25 73 37
Kernsprechzeiten
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Praxis-Anschrift
Tierarztpraxis Dr. C. Aigner
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